Praxis für Psychotherapie
und Heilarbeit

Beate Brückel, Diplom Psychologin und
Psychologische Psychotherapeutin

Kostenübernahme

Wer bezahlt die Behandlung?

Zu erst einmal tragen Sie die Kosten für die von mir erbrachten Leistungen.

Wenn Sie allerdings bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, ist es möglich, dass diese die Kosten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, übernimmt. Grundsätzlich verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen (Approbation, Fachkundenachweis, Eintrag in das Arztregister), die von vielen Privatkassen vorausgesetzt werden. Darüber hinaus hängt es jedoch von Ihrem Vertrag ab, ob und in welchem Umfang ihre Kasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt. Außerdem muss bei Ihnen eine so genannte Störung mit “Krankheitswert” vorliegen, die eine Psychotherapeutische Behandlung wirklich erforderlich macht.

Auch wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, können Sie bis zu 50% der Therapiekosten (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) nach Antrag von Ihrer Beihilfestelle erstattet bekommen. Die Kostenübernahmerklärung sollte schriftlich eingeholt werden.

Da ich derzeit über keinen Kassensitz in Hamburg verfüge, kommen die Gesetzlichen Krankenversicherungen als Kostenträger nur über die so genannte Kostenerstattung nach SGB V §13,3 in Frage. Diese Möglichkeit ist derzeit seitens der Kassen stark eingeschränkt, so dass ich diesen Weg der Kostenbeantragung aktuell nicht anbieten kann.

Die Psychologische Beratung, integrative Gestalttherapie und Raphael-Heilarbeit sind reine Privatleistungen. Sie können nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden, da sie nicht zu den Richtlinienverfahren gehören. Gerne gehe ich in einem ersten persönlichen Kontakt näher auf einzelne Punkte und das weitere Vorgehen ein. Ausführlichere Informationen rund um die Psychotherapie finden Sie auch bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg.